e x t e r n   L e i s t u n g e n

Externe Leistungen, wie zum Beispiel: Friseur, medizinische Fußpflege, etc., werden von externen Fachkräften (Fachspezifisch) erbracht und sind nicht im Gesamtheimentgelt enthalten. Die externen Leistungen werden gesondert berechnet bzw. sind ggf. direkt mit dem Leistungserbringer abzurechnen. Die externen kommen bei Bedarf und / oder nach Vereinbarung sowie Regelmäßig  in unserer Einrichtung. Die freie Wahl der externen bleibt hiervon unberührt.
Auch Krankengymnastik, Erotherapie, Logopadie u.v.m. wird durch externe Therapeuten erbracht
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Grundsätzlich gilt, daß die externen Leistungen nicht im Gesamtheimentgelt / Pflegesatz enthalten sind.