Vollstationäre Pflege ? “Wann ist eine vollstationäre Unterbringung in unserer Einrichtung bzw. in einem “Alten- und Pflegeheim” notwendig bzw. gegeben?.
Da die Lebenserwartung ständig zunimmt und der Trend immer mehr in Richtung Singel-Dasein, sowie Kleinfamilien geht, ist oftmals keine Pflegemöglichkeit im Rahmen der häuslichen Pflege gegeben und infolgedessen unsere Pflegeinrichtung
beansprucht wird bzw. beansprucht werden muß, ggf. auch sollte.
Eine vollstationäre Unterbringung in unserer Einrichtung ist dann gegeben, wenn eine oder mehrere nachfolgende Situationen gegeben ist oder sind:
Leistungen ?
Bereitstellung des möblierten Raumes
und der sanitären Einrichtung, die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches, Heizung, Strom, Wasser, Bereitstellung von Anschlüssen für Fernsehen und Telefon, Bereitstellung und Reinigung von hauseigener Bettwäsche, Zubereitung und Herstellung
von Speisen und Getränke, das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und Kleidung - falls diese mit dem Namen des Bewohners (Wäschenamen) und Heimes jeweils dauerhaft und Leserlich gekennzeichnet ist (jedoch keine chemische
Reinigung oder sonstige Reinigungen). Leistungen der Pflege und Leistungen der sozialen Betreuung (diese bestimmen sich nach den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI) . Medizinische
Behandlungspflege die von Ihrem zuständigen Arzt verordnet und von uns dementsprechend ggf. durchgeführt wird. Professionelle Pflege und Betreuung rund um die Uhr (24 Stunden am Tag). Rezept-, Medikamentenbesorgung/en usw.
Was muß ich mitbringen bzw. einpacken, wenn ich vollstationär komme ?
Packen Sie am Anfang
nur so viel persönlichen Sachen (Bekleidung, Pflegemittel, Hilfsmittel etc.) bzw. benötigte Sachen ein, als ob Sie in Urlaub fahren würden. Auch einige Fotos / Bilder (zum stellen/hängen), Radio, etc. .....
Desweiteren:
Krankenversicherungskarte, ggf. aktueller Befreiungsausweis oder ggf. Quittung des bezahlten aktuellen Quartals, ihre verordneten und benötigten Medikamente, ggf. Ihre Inkontinenzprodukte, ggf. Pflegehilfsmittel (z.B.: Rollstuhl, Rolator,
Mobilisator,....) etc. Alles weitere ergibt sich fast von selbst bzw. wird Ihnen nach oder bei Bedarf mitgeteilt.
Waschen Sie meine persönliche Wäsche ?
das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und Kleidung - Nur
falls diese mit dem Namen des Pflegebedürftigen (Bewohners) jeweils dauerhaft und Leserlich gekennzeichnet ist (jedoch keine chemische Reinigung oder sonstige Reinigungen)
Kann ich vollstationär aufgenommen werden, obwohl die genaue die genaue Einstufung durch den MDK noch nicht vorliegt, da die Einstufung erst beantragt worden ist oder die Einstufung durch den MDK
noch aussteht, jedoch eine Pflegebedürftigkeit vorliegt ?
Ja !
Heimvertrag ?
Der Heimvertrag zwischen
Bewohnerin / Bewohner und dem Heimträger ist gesetzlich vorgeschrieben. Er regelt die rechtlichen Beziehungen der Vertragspartner.
Bezahlt die Pflegekasse auch ?, Wie finanziere ich den vollstationären Pflegeplatz ?
Hier finden Sie Informationen, zu den Kosten, Finanzierungshinweise usw. |
Ich habe noch weitere Fragen ! - An Wen kann ich mich wenden ? (Auf das Bild oder hier bitte Klicken)
Falls Sie sich trotz allem unschlüssig sind bzw. bedenken haben, stellen wir Ihnen
nachfolgend Gedanken, Erfahrungen, etc. zu Verfügung.
Gerede anderer ?!,
Immer wieder stellt sich die oder der Betroffene (Pflegebedürftge/r) selbst oder die betroffenen Pflegeperson/en Ehefrau/Ehemann, Angehörige (z.B. Töchter/Tochter, Söhne/Sohn, Enkel/Enkelin,
Neffe/n usw.), Nachbar´n usw. die verschiedensten Fragen.
Dazu haben wir Ihnen einiges Zusammengestellt.