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vollstationäre Pflege

 

Vollstationäre Pflege ?
Da die Lebenserwartung ständig zunimmt und der Trend immer mehr in Richtung Singel-Dasein, sowie Kleinfamilien geht, ist oftmals keine Pflegemöglichkeit im Rahmen der häuslichen Pflege gegeben und infolgedessen unsere Pflegeinrichtung beansprucht wird bzw. beansprucht werden muß, ggf. auch sollte.

 

“Wann ist eine vollstationäre Unterbringung in unserer Einrichtung bzw. in einem “Alten- und Pflegeheim” notwendig bzw. gegeben?.
Eine vollstationäre Unterbringung in unserer Einrichtung ist dann gegeben, wenn eine oder mehrere nachfolgende Situationen gegeben ist oder sind:

  • des Fehlens einer Pflegeperson
  • fehlender Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen
  • drohender oder bereits eingetretener Überforderung der Pflegeperson
  • drohender oder bereits eingetretener Verwahrlosung des Pflegebedürftigten
  • Eigen- oder / und Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigten
  • räumlicher Gegebenheit/en im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nicht verbessert werden können
  • wenn häusliche bzw. ambulante Pflege nicht ausreichend sind
  • ggf. nach Rea-Maßnahmen die nicht zum erwünschten Erfolg geführt haben
  • wenn eine spezielle Pflege benötigt
  • wenn eine Unterbringung in eine vollstationäre Einrichtung aus ärzlicher Sicht empfohlen wird.
  • wenn eine Betreuung und / oder Pflege rund um die Uhr (24 Stunden pro Tag) benötigt wird.
  • wenn die gesamte Kostenbelastung durch häusliche Pflege bzw. ambulater Pflege, mit allen anfallenden Nebenkosten und Unterbringungskosten, die vollstationäre Pflege erreicht bzw. überschreitet.
  • wenn die Betreuung und Pflege nicht selbst erbracht werden kann.
  • wenn der Betroffene selbst oder der Betreuer des Pflegebedürftigten dies will
  • u.v.m   ..........................................

Trifft eine oder mehrere Situation/en zu, so sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie auch (hier Ihre Ansprechpartner)

 

Leistungen ?
Bereitstellung des  möblierten Raumes und der sanitären Einrichtung, die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches, Heizung, Strom, Wasser, Bereitstellung von Anschlüssen für Fernsehen und Telefon, Bereitstellung und Reinigung von hauseigener Bettwäsche, Zubereitung und Herstellung von Speisen und Getränke, das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und Kleidung -  falls diese mit dem Namen des Bewohners (Wäschenamen) und Heimes jeweils dauerhaft und Leserlich gekennzeichnet ist  (jedoch keine chemische Reinigung oder sonstige Reinigungen).  Leistungen der Pflege und Leistungen der sozialen Betreuung (diese bestimmen sich nach den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI) . Medizinische Behandlungspflege die von Ihrem zuständigen Arzt verordnet und von uns dementsprechend ggf. durchgeführt wird. Professionelle Pflege und Betreuung rund um die Uhr (24 Stunden am Tag). Rezept-, Medikamentenbesorgung/en usw.
 

 

Was muß ich mitbringen bzw. einpacken, wenn ich vollstationär komme ?
Packen Sie am Anfang nur so viel persönlichen Sachen (Bekleidung, Pflegemittel, Hilfsmittel etc.) bzw. benötigte Sachen ein, als ob Sie in Urlaub fahren würden.  Auch einige Fotos / Bilder (zum stellen/hängen), Radio, etc.  .....
Desweiteren: Krankenversicherungskarte, ggf. aktueller Befreiungsausweis oder ggf. Quittung des bezahlten aktuellen Quartals, ihre verordneten und benötigten Medikamente, ggf. Ihre Inkontinenzprodukte, ggf. Pflegehilfsmittel (z.B.: Rollstuhl, Rolator, Mobilisator,....) etc.  Alles weitere ergibt sich fast von selbst bzw. wird Ihnen nach oder bei Bedarf mitgeteilt.

 

Waschen Sie meine persönliche Wäsche ?
das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und Kleidung -  Nur falls diese mit dem Namen des Pflegebedürftigen (Bewohners) jeweils dauerhaft und Leserlich gekennzeichnet ist (jedoch keine chemische Reinigung oder sonstige Reinigungen)

 

Kann ich vollstationär aufgenommen werden, obwohl die genaue die genaue Einstufung durch den MDK noch nicht vorliegt, da die Einstufung erst beantragt worden ist oder die Einstufung durch den MDK noch aussteht, jedoch eine Pflegebedürftigkeit vorliegt ?
Ja !

 

Heimvertrag ?
Der Heimvertrag zwischen Bewohnerin / Bewohner und dem Heimträger ist gesetzlich vorgeschrieben. Er regelt die rechtlichen Beziehungen der Vertragspartner.

 

Bezahlt die Pflegekasse auch ?, Wie finanziere ich den vollstationären Pflegeplatz ?

Hier gehts zu Finanzierungs-Informationen

Hier gehts zu Finanzierungs-Informationen
Hier finden Sie Informationen, zu
den Kosten, Finanzierungshinweise usw.
 

 

 

 


 

Ich habe noch weitere Fragen ! - An Wen kann ich mich wenden ?

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Falls Sie sich trotz allem unschlüssig sind bzw. bedenken haben, stellen wir  Ihnen nachfolgend Gedanken, Erfahrungen, etc. zu Verfügung.

Immer wieder stellt sich die oder der Betroffene (Pflegebedürftge/r) selbst oder die betroffenen Pflegeperson/en Ehefrau/Ehemann, Angehörige (z.B. Töchter/Tochter, Söhne/Sohn, Enkel/Enkelin, Neffe/n usw.), Nachbar´n usw. die verschiedensten Fragen.
Dazu haben wir Ihnen einiges Zusammengestellt.