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stationäre Kurzzeitpflege

Immer wieder stellt sich die oder der Betroffene (Pflegebedürftge/r) selbst oder die betroffenen Pflegeperson/en Ehefrau/Ehemann, Angehörige (z.B. Töchter/Tochter, Söhne/Sohn, Enkel/Enkelin, Neffe/n usw.), Nachbar´n usw. die verschiedensten Fragen. Dazu haben wir Ihnen einiges Zusammengestellt.

 

Kurzzeitpflege? - Was ist das ? - Wozu dient das ?
Im Fall, daß vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist, kann die / der Pflegebedürftige in unsere Einrichtung untergebracht bzw. aufgenommen werden. In Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten bzw. vorrübergehenden Zeitraum stationär versorgt.

    Kurzzeitpflege kann aus den verschiedensten Gründen notwendig werden. Hier zeigen wir Ihnen nur einige auf:

    • vorübergehendes Fehlens einer Pflegeperson:  Die Pflegeperson (Tochter, Sohn, Nachbar, oder andere etc.) fährt / fahren in Urlaub, brauchen Urlaub etc. und möchten die/den Pflegebedürftige/n gut versorgt wissen.
    • vorübergehendes fehlender Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen
    • drohender oder bereits eingetretener Überforderung der Pflegeperson
    • drohender oder bereits eingetretener Verwahrlosung des Pflegebedürftigten:  Unterbringung bis zur Entgültigen Klärung / Lösung des Sachverhalts oder Lage
    • Eigen- oder / und Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigten: Unterbringung bis zur Entgültigen Klärung / Lösung des Sachverhalts oder Lage
    • Umbau: räumlicher Gegebenheit/en im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes verbessert werden sollen / müssen.
    • wenn häusliche bzw. ambulante Pflege vorrübergehend nicht sichergestellt ist.
    • ggf. vor oder nach Rea-Maßnahmen
    • wenn eine vorübergehende Unterbringung in eine stationäre Kurzzeitpflege aus ärzlicher Sicht empfohlen wird bzw. notwendig ist.
    • wenn eine vorübergehende Betreuung und / oder Pflege rund um die Uhr (24 Stunden pro Tag) benötigt wird.
    • wenn der Betroffene selbst oder der Betreuer des Pflegebedürftigten dies so will oder möchte.
    • u.v.m.   ...........

Trifft eine oder mehrere Situation/en zu, so sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie auch (hier Ihre Ansprechpartner)
 

Leistungen ?
Bereitstellung des  möblierten Raumes und der sanitären Einrichtung, die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches, Heizung, Strom, Wasser, Bereitstellung von Anschlüssen für Fernsehen und Telefon, Bereitstellung von Bettwäsche, Zubereitung und  Herstellung  von Speisen und Getränke, das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und Kleidung -  falls diese mit dem Namen des Bewohners und Heimes jeweils dauerhaft und Leserlich gekennzeichnet ist (jedoch keine chemische Reinigung oder sonstige Reinigungen). Leistungen der Pflege und Leistungen der sozialen Betreuung (diese bestimmen sich nach den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI) . Medizinische Behandlungspflege die von Ihrem zuständigen Arzt verordnet und dementspechend ggf. von uns durchgeführt werden. Professionelle Pflege und Betreuung rund um die Uhr (24 Stunden am Tag) je nach Bedarf. Rezept-, Medikamentenbesorgung/en usw.

 

Was muß ich mitbringen bzw. einpacken, wenn ich zur Kurzeitpflege komme ?
Packen Sie nur so viel persönlichen Sachen (Bekleidung, Pflegemittel, Hilfsmittel etc.) bzw. benötigte Sachen ein, als ob Sie in Urlaub fahren würden. Desweiteren: Krankenversicherungskarte, ggf. aktueller Befreiungsausweis oder ggf. Quittung des bezahlten aktuellen Quartals, ihre verordneten und benötigten Medikamente, ggf. Ihre Inkontinenzprodukte, ggf. Pflegehilfsmittel (z.B.: Rollstuhl, Rolator, Mobilisator,....) etc.  
 

Waschen Sie meine persönliche Wäsche wärend der Kurzzeitpflege ?
das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und Kleidung -  Nur falls diese mit dem Namen des Pflegebedürftigen (Bewohners) jeweils dauerhaft und Leserlich gekennzeichnet ist (jedoch keine chemische Reinigung oder sonstige Reinigungen)

 

Wer kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen ?
Jeder.

 

Kann die Kurzzeitpflege genutzt werden,
obwohl der Pflegebedürftige keine Pflegestufe hat ?
Ja !

 

Kurzzeitpflege, kann ich wie lange vereinbahren ?
In der Regel, so lange wie Sie es benötigen.

 

Bezahlt die Pflegekasse auch ?, Wie finanziere ich die Kurzzeitpflege ?

Hier gehts zu Finanzierungs-Informationen

Hier gehts zu Finanzierungs-Informationen
Hier finden Sie Informationen, zu
den Kosten, Finanzierungshinweise usw.
 

 

 

 


 

Ich habe noch weitere Fragen ! - An Wen kann ich mich wenden ?

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner..... per Klick! 

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